- Investition in erneuerbare Energien
- Förderung regenerativer Energiequellen
- Langfristige Geldanlage
Geschlossene Energiefonds
Investition in die Zukunft
Mit Energiefonds beteiligen Sie sich am Zukunftsmarkt der erneuerbaren Energien. So investieren Sie beispielsweise in eine Photovoltaikanlage, auch wenn Sie keine eigene Immobilie besitzen. Damit leisten Sie einen Beitrag zur Förderung regenerativer Energiequellen.
Aktuelle geschlossene Energiefonds im Überblick
Geschlossenes Investmentvermögen: Investition in regenerative Energieanlagen
Der Fonds plant den Aufbau eines breit diversifizierten Portfolios aus Solar- und Windparks mit Schwerpunkt in Deutschland. Der Fokus der Investitionen liegt auf großen Freiflächen-Photovoltaikanlagen. Der Fonds erfüllt die Kriterien der EU-Offenlegungsverordnung als Artikel-8-Produkt und trägt zur Reduktion von CO2-Emissionen bei.
Der Fonds plant einen Gesamtmittelrückfluss vor Steuern von ca. 173,3 Prozent bei geplanter Laufzeit von rund 10,5 Jahren nach Vollinvestition.
Quelle: Pacta, Copyright © ÖKORENTA (Stand: Mai 2024)
Vorteile des geschlossenen Energiefonds
- Investition in breit diversifiziertes Portfolio mit Beteiligungen an Wind- und Solarparks in Deutschland
- Eine nachhaltige Investition mit einem Beitrag zur Reduzierung von CO2-Emissionen und Mitwirkung an der Energiewende
- Chance auf Erzielung attraktiver Erträge aus dem Verkauf von grünem Strom
- Partizipation an der langjährigen Erfahrung und Qualität der ÖKORENTA im Bereich der Erneuerbaren Energien, professionelles Fondsmanagement
Grundsätzliche Risiken
- Reduzierung bzw. Ausfall von Ausschüttungen
- Sachwertanlage mit der Möglichkeit des Totalverlusts des eingesetzten Kapitals
- Eingeschränkte Verfügbarkeit der Beteiligung
- Änderungen des steuerlichen und rechtlichen Umfelds
Fondsspezifische Risiken (beispielhaft)
- Spezifische Risiken bei Investitionen in Erneuerbare Energien, wie zum Beispiel Windaufkommen, Sonneneinstrahlung, allgemeine Klimaveränderungen, Technologie, Strompreise
- Bonitätsrisiken bezüglich der Vertragspartner
- Veräußerungsrisiko
- Blind-Pool-Risiko
Häufige Fragen zu geschlossenen Energiefonds
Als Anleger wählen Sie zwischen verschiedenen Anlageobjekten: Schiffe, Immobilien, Flugzeuge, Solar- und Windkraftanlagen etc. Bereits mit einer Summe ab 10.000 Euro beteiligen Sie sich so an Sachwerten, die sonst nur institutionellen Investoren offenstehen. Wenn ausreichend Kapital zur Finanzierung des Investitionsobjektes beisammen ist, wird der Fonds geschlossen. Das bedeutet, es können sich keine weiteren Anleger mehr an diesem Fonds beteiligen. Die erwirtschafteten Überschüsse aus der Nutzung des Objektes werden in der Regel jährlich an die Anleger ausgeschüttet. Nach der Veräußerung wird der Fonds aufgelöst und der hieraus erzielte Überschuss ebenfalls an die Anleger ausgeschüttet.
Geschlossene Fonds werden nicht an der Börse gehandelt und sind grundsätzlich auf eine längerfristige Laufzeit angelegt. Sie sind vergleichbar mit direkten Sachwertinvestitionen, für die keine regelmäßige Kursfeststellung erfolgt. Der Gesamterfolg des Investments kann erst nach erfolgter Veräußerung des Anlageobjekts und nach der Auflösung des Fonds festgestellt werden.
Durch eine Beteiligung an einem geschlossenen Fonds werden Sie zum Miteigentümer. Die Fondsgesellschaft ermittelt die auf Sie entfallenden steuerlichen Einkünfte, die dann in Ihrer Steuererklärung berücksichtigt werden.
Wichtiger Hinweis zu Risiken von geschlossenen Fonds
Die hier angebotenen Informationen sind unverbindlich. Es handelt sich weder um eine Anlageempfehlung noch um ein Verkaufsangebot. Eine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der enthaltenen Informationen kann nicht übernommen werden. Maßgeblich für das öffentliche Angebot von Beteiligungen ist jeweils allein der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gebilligte und veröffentlichte Verkaufsprospekt. Dieser enthält detaillierte Informationen zu den rechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Einzelheiten sowie insbesondere auch zu den Risiken einer Beteiligung. Interessenten wird empfohlen, vor Unterzeichnung der Beitrittserklärung den gesamten Verkaufsprospekt aufmerksam zu lesen und sich fachkundig beraten zu lassen.